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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Mietbedingungen

Das Boot ist mit allen notwendigen Rettungsgeräten (Erst-Hilfe-Koffer, Rettungswesten, Signale usw.) ausgestattet, die im Notfall benutzt werden müssen. Sollten Sie grundlos benutzt werden, so werden die Kosten für die Neubeschaffung der Gegenstände in Rechnung gestellt bzw. mit der Kaution verrechnet. Das Baden vom Boot aus erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern oder mit der Aufsicht beauftragte Personen sind für die Sicherheit der Kinder verantwortlich. Der Mieter haftet für die von ihm verursachte Verschmutzung des Wassers und der Umwelt. Der Müll muss eingesammelt und vorschriftsmäßig an Land entsorgt werden. Der Kunde stimmt zu, dass seine Referenzen oder Bilder auf der Homepage bzw. in sozialen Netzwerken des Vermieters genutzt werden dürfen.

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2. Versicherung/Kaution/Haftung

Die Boote verfügen über die von der spanischen Gesetzgebung geforderten Versicherungen. Der Vermieter übernimmt keinerlei Schäden, die nicht durch die Versicherung des Bootes abgedeckt sind, dies greift insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder schuldhaftem, bewusstem verursachen eines Schadens. Bei Anmietung der Boote wird eine Kaution in Höhe von EUR 250,- (bei führerscheinfreien Booten) bzw. EUR 1.000,- (bei führerscheinpflichtigen Booten) hinterlegt. Unter normalen Umständen ist die Haftung des Mieters auf die Kosten der am Boot zu reparierenden Schäden oder Schäden für Dritte beschränkt, für die der Mieter oder seine Gäste (versehentlich oder absichtlich) verantwortlich sind und zwar auf die Höhe der hinterlegten Kaution. Bei Rückgabe des sauberen und unbeschädigten Bootes wird die Kaution erstattet. Im Falle einer Entschädigungsforderung von Dritten gegenüber dem Vermieter, wegen Unterlassung oder wegen Handlungen des Mieters, ist der Vermieter frei von sämtlichen Folgen einer zivil- und strafrechtlichen Haftung, einschließlich der Folgen bei nationaler oder internationaler Gerichtverfahren. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter unmittelbar telefonisch über Schäden, Unfälle und sonstige außerordentliche Vorfälle oder Forderungen zu informieren, spätestens jedoch bei Rückgabe des Bootes.

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3. Übergabe/Rückgabe des Bootes und Inventars:

Bei Übergabe des Bootes wird eine Sichtkontrolle desselben sowie des Inventars durchgeführt. Der Vermieter garantiert den einwandfreien Zustand des Bootes, des Motors sowie die Vollständigkeit seiner Ausrüstungsgegenstände. Bei der Rückgabe des Bootes wird eine erneute Kontrolle durchgeführt, bei welcher nach Schäden gesucht- und die Vollständigkeit der Ausrüstungsgegenstände kontrolliert wird. Die Kaution wird mit Schäden oder Verlusten verrechnet. Sollte bei der Rückgabe des Bootes der Grad der Verschmutzung hoch sein, so ist ein Festbetrag in Höhe von EUR 50,- für die Endreinigung zu zahlen. Sollte sich die Rückgabe des Bootes auf Grund höherer Gewalt (z.B. starker Wind, hohe Wellen) verzögern, so hat sie nach Beendigung des Grundes schnellstmöglich zu erfolgen. Der Vermieter ist hier sofort telefonisch zu informieren. Bis zu diesem Augenblick gelten die Geschäftsbedingungen und dem Mieter werden keine Strafen noch zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt. Verzögert jedoch der Mieter die Rückgabe des Bootes an den Vermieter im Übergabehafen, so wird dem Mieter für jede angefangene Stunde ein Satz in Höhe von 20% des Tagesmietpreises in Rechnung gestellt. Im Falle einer Verspätung von mehr als 4 Stunden ergeht eine Meldung an die Seerettung und das Boot wird als verschollen gemeldet. Die entstehenden Kosten der Seenotrettung werden bei absichtlicher Verspätung dem Mieter in Rechnung gestellt.

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4. Stornierung:

Sollte der Mieter, auf dessen Namen die Reservierung schriftlich bestätigt wurde, aus privaten Gründen stornieren müssen, so ist dies schriftlich anzuzeigen. Die Stornierung tritt ab dem Datum des Eingangs derselben in Kraft. Folgende Stornierungssätze werden in Rechnung gestellt. Bei einer Frist von mehr als 21 Tagen vor dem Beginn der Anmietung; keine Stornierungskosten. 21 bis 7 Tage vor dem Beginn der Anmietung: 50% des Charterbetrages. 7 bis 0 Tage vor dem Beginn der Anmietung: 100% des Charterbetrages.

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5. Reservierung:

Die Boote können vor Mietbeginn mit einem Rabatt von 5% auf den Mietpreis vollständig bezahlt werden. Andernfalls ist eine Anzahlung von EUR 100,- zu hinterlegen. Die Restzahlung erfolgt vor Mietbeginn. Wird die Zahlung nicht geleistet, besteht für den Vermieter keine Pflicht zur Erbringung seiner Dienstleistung.

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6. Das Revier:

Der Mieter darf mit dem Boot lediglich innerhalb der Region in den Navigationszonen, in welchem das Boot gemeldet und versichert ist, fahren. Das Fahrgebiet der führerscheinfreien Boote beschränkt sich auf die Bucht von Alcudia (Kap Menorca bis Kap Farrutx). Führerscheinpflichtige Boote können im Osten bis Cala Ratjada oder im Westen bis zum Kap Formentor fahren, die 2 Seemeilengrenze ist einzuhalten. Besonders am Kap Farrutx, Kap Menorca und Kap Formentor können gefährliche Wellen und Strömungen auftreten. Sollte der Mieter das Boot nach außerhalb der erlaubten Navigationszone verbringen, so wird er aufgefordert, das Boot zum nächstgelegenen Hafen zu bringen und zu verlassen. Endet der Vertrag auf diese Weise, so hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises und der hinterlegten Kaution. Entstandene Kosten durch Mietausfall und Rückführung des Bootes in den Heimathafen sind vom Mieter zu tragen. Beachten Sie besonders die Fahrverbotszonen an Stränden (gelbe Tonnen).

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7. Personenanzahl:

Der Mieter darf während der Mietdauer die zulässige Höchstpersonenzahl des Bootes nicht überschreiten. Wird diese absichtlich überschritten, ist der Vertrag sofort beendet. Der Mieter hat umgehend den nächsten Hafen anzulaufen und verliert seine Kaution. In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz für den Mieter. Schäden sind von ihm zu tragen.

 

8. Verwendung:

Das Boot darf vom Mieter und seine Gäste eingesetzt werden. Das Boot darf nicht untervermietet oder zu kommerziellen benutzt werden. Der Mieter übernimmt die Gewähr dafür, dass sein Verhalten und das seiner Gäste andere Personen nicht stört und nicht dazu führt, dass die Vermietungsfirma in Misskredit gerät. Der Mieter darf keine Personen an Bord lassen, welche nicht zu der Gruppe der Anmietung gehören. Der Mieter und seine Gäste erfüllen die Gesetzgebung und die Bestimmungen Spaniens und den Balearen, in deren Territorium sich das Boot während der Vertragslaufzeit bewegt. Es ist verboten, an Bord zu rauchen, ebenso wie der Konsum und Besitz von Suchtstoffen oder verbotenen Substanzen, für die der Mieter die Verantwortung und das Risiko trägt. Kosten von Behörden durch auferlegte Sanktionen/Strafen sind vom Mieter zu tragen.

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9. Störungsfall:

Das Boot darf vom Mieter und seine Gäste eingesetzt werden. Das Boot darf nicht untervermietet oder zu kommerziellen benutzt werden. Der Mieter übernimmt die Gewähr dafür, dass sein Verhalten und das seiner Gäste andere Personen nicht stört und nicht dazu führt, dass die Vermietungsfirma in Misskredit gerät. Der Mieter darf keine Personen an Bord lassen, welche nicht zu der Gruppe der Anmietung gehören. Der Mieter und seine Gäste erfüllen die Gesetzgebung und die Bestimmungen Spaniens und den Balearen, in deren Territorium sich das Boot während der Vertragslaufzeit bewegt. Es ist verboten, an Bord zu rauchen, ebenso wie der Konsum und Besitz von Suchtstoffen oder verbotenen Substanzen, für die der Mieter die Verantwortung und das Risiko trägt. Kosten von Behörden durch auferlegte Sanktionen/Strafen sind vom Mieter zu tragen.

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10. Reklamationen:

Im Rahmen des Vertrages sind dem Vermieter sämtliche Probleme direkt bei Auftreten mitzuteilen und nicht erst nach Vertragsbeendigung. Sollte diese Bedingung nicht erfüllt werden, kann der Vermieter keine Verantwortung übernehmen, da ihm keine Chance gegeben wurde, das Problem zu überprüfen oder zu lösen. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung, wenn der Fehler durch den Mieter, seine Gäste oder Dritte oder durch einen Vorfall, den der Vermieter weder voraussehen noch vermieden konnte, verursacht wurde.

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Stand: Januar 2023

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© Bluebay Charter S.L.

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